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Professorenbesoldung ist verfassungswidrig
Professoren verdienen zu wenig - der Meinung war ein Chemieprofessor aus Hessen und klagte. Am 14. Februar wurde nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesprochen. Hessen muss daher die Besoldung neu anpassen. Wahrscheinlich hat das Urteil jedoch auch Auswirkungen auf alle anderen Bundesländer - auch auf Sachsen.

Neue Grundgehälter:
- Juniorprofessor mit einer W1-Besoldung: 3.821 Euro
- Professoren mit W2-Besoldung: 4.358 Euro
- Professoren mit W3-Besoldung: 5.280 Euro.
Zum Vergleich: Die höchste Besoldungsstufe in der alten Besoldungsordnung C (C4): 6.904 Euro - das waren 1.607 Euro oder 23 Prozent mehr.
Nach einer Klage eines Professors aus Hessen urteilte das Bundesverfassungsgericht nun, dass die "amtsangemessene Alimentierung" bei der aktuellen Professorenbesoldung nicht eingehalten wird. Die Alimentierung ist verfassungsrechtlich geregelt und besagt, dass Beamten lebenslang ein angemessener Lebensunterhalt gezahlt werden muss. Außerdem sei "die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte" bei Professorenstellen nicht mehr gewährleistet.
Neues Vergütungssystem für Professoren
Die Bundesbesoldungs-ordnungen der Soldaten, Richter und Beamten:
- A (Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes)
- B (besondere Ämter des höheren Dienstes)
- R (Richter und Staatsanwälte)
- W (Wissenschaft: Hochschullehrer)
Im Jahr 2005 wurde ein neues Vergütungssystem für Professoren eingeführt. Damit wurde die bis dahin geltende Besoldungsordnung C für Professoren auf die neue Besoldungsordnung W umgestellt. Professoren die danach eingestellt wurden, verdienten bis zu 25 Prozent weniger und erhielten mit zunehmendem Alter nicht mehr ein automatisch höheres Gehalt. Stattdessen sollten mögliche zusätzliche Leistungszulagen zu mehr Einsatz und Qualität motivieren.
W-Besoldung im Vergleich unangemessen
Laut Verfassungsgericht erscheint die W-Besoldung gerade im Vergleich zur Vergütung anderer Beamtengruppen unangemessen: So verdienen einige Professoren ungefähr so viel, wie ein älterer Gymnasiallehrer oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer niedrigeren Besoldungsklasse. Weiter erhält ein Amtsrichter, der von einem Professor mit der Besoldungsstufe W2 ausgebildet wird, schon im Alter von 39 Jahren ein höheres Gehalt als dieser.
Bundesweite Auswirkung
Damit gab das Verfassungsgericht dem Chemie-Professor Bernhard Roling aus Marburg recht. Er hatte beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Land Hessen hat nun bis Jahresende Zeit die Besoldung neu anzupassen. Man nimmt an, dass sich dieses Urteil auch auf die anderen Bundesländer auswirken wird. Die Länder regeln die Vergütung ihrer Professoren jeweils eigenständig. Das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wollte sich heute noch nicht zu dem Urteil äußern, weil es noch nicht schriftlich vorliegt.



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