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Sächsisches Versammlungsgesetz

Doppelt hält schlechter?

von Oliver Leiste
Donnerstag, 26. Januar 2012

Die sächsische Landesregierung hat erneut die Einführung eines Versammlungsgesetzes beschlossen. Linke, SPD und Grüne haben dagegen eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Erst im April wurde ein nahezu identisches Gesetz zurückgewiesen.

Kundgebungen sollen am Völkerschlachtdenkmal unter bestimmten Bedingungen verboten werden können. (Foto: V.Raab)

Am Mittwoch wurde eine Neufassung des sächsischen Versammlungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Demonstrationen an "historisch herausragenden Orten" wie der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal unter bestimmten Bedingungen verboten werden können. Die Regierungskoalition begründet dies vor allem mit dem Schutz der der Menschenwürde von Opfern nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft. Zudem hätten sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag verpflichtet, alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Extremisten deutliche Grenzen zu setzen. Ein ähnliches Gesetz war schon zwischen Februar 2010 und April 2011 gültig. Danach war es aufgrund gravierender Formfehler im Gesetzgebungsverfahren vom sächsischen Verfassungsgericht verworfen worden. 

Opposition kündigt erneut Klage an

Hintergrund: Versammlungsgesetz

Leipziger-Internet-Zeitung: Sachsens Versammlungsgesetz: Unausgegoren, nicht verfassungskonform

Verfassungsgerichtshof des Freitstaates Sachsen: Sächsisches Versammlungsgesetz ist nichtig

Glaubt man der Opposition, bestehend aus SPD, Grünen und Linken, findet man die Unzulänglichkeiten fast unverändert auch im neuen Entwurf des Gesetzes. Kritisiert wird auch die nahezu wortgetreue Übernahme des Bundesversammlungsgesetztes von 1953. Das viele Passagen daraus mittlerweile veraltet sein sollen, scheint in den Reihen der Koalition niemanden zu stören.

Das neue Gesetz sehen viele Oppositionspolitiker als unvereinbar mit den Grundrechten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit an. Deshalb kündigten sie an, erneut vor dem Leipziger Verfassungsgericht zu klagen. Der Linken-Abgeordnete Klaus Bartl sprach sogar "von einer Operation an der Luftröhre der Demokratie".  Christoph Enders, Professor der juristischen Fakultät der Universität Leipzig, räumte der möglichen Klage gute Erfolgschancen ein. 

Audio: Beitrag – Versammlungsfreiheit in Sachsen (Michael Hartlep)

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