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Weniger Fördermittel für Sanierung der Eisenbahnstraße

Anlieger werden mit insgesamt 275.000 Euro zur Kasse gebeten

von Moritz Peikert
Dienstag, 31. Januar 2012

Die Stadt Leipzig ist in einem Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen gescheitert. Es ging um Fördermittel für einen Abschnitt der Eisenbahnstraße in Höhe von 275.000 Euro. Diese müssen nun die Grundstücksbesitzer zahlen. Die Stadt bedauert dies - und ist machtlos.

Das Streitobjekt: die Eisenbahnstraße zwischen dem Torgauer Platz und der Hermann-Liebmann-Straße. (Foto: M. Peikert)
Einige Häuser gehören der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, wie an den Investoren-Info-Schildern zu erkennen ist. (Foto: M. Peikert)

Der Fehler liegt im Detail: der Antrag auf die Fördergelder für den Abschnitt der Eisenbahnstraße zwischen der Hermann-Liebmann-Straße und dem Torgauer Platz ging von einer falschen Prognose aus. Dadurch wurde das Ziel der Straßensanierung falsch formuliert, was im Nachhinein Anlieger und die Stadt teuer zu stehen kommt.

Hauptverkehrsstraße oder Haupterschließungsstraße?

Genau an dieser Frage gingen die Meinungen von Stadt und Freistaat auseinander. Durch den Ausbau der Konrad-Adenauer-Allee entstand nach Ansicht des Landes eine Entlastung, wodurch die Eisenbahnstraße "nur" noch als Haupterschließungsstraße eingestuft wurde, da sie keinen überörtlichen Durchgangsverkehr führe. Das Verwaltungsgericht Leipzig stimmte nach Durchsicht der Förderungsanträge und Sichtung der Straßenbausatzung der Meinung des Landes zu.

Kosten für Grundstücksbesitzer steigt auf 50%

Das bedeutet, dass durch die Herabstufung der Eisenbahnstraße die Beteiligung der Anlieger laut Straßenausbaubeitragssatzung von 25% auf 50% steigt. Den Mindestbetrag von 25% Haben die Grundstücksbesitzer bereits bezahlt.

Bei Gesamtkosten von 1,37 Millionen Euro abzüglich Ampeln, Beleuchtung und Schilder, also 1,1 Millionen Euro beitragsfähigen Kosten kommen noch rund 275.000 Euro auf die etwa 74 Anlieger zu, also im Durchschnitt ca. 3700 Euro. Genau kann man das jedoch nicht sagen, denn die Höhe des Anteils richtet sich u.a. nach der Größe des Grundstücks. 

Veraltete Straßenbausatzung

Zudem stammt das Gesetz (Straßenbausatzung), nach welchem die Straßen in ihrer Funktion bewertet werden und worauf sich wiederum die Zuzahlungen der Anlieger bezieht, aus dem Jahr 1993. In den Augen von Klaus Ober, Abteilungsleiter Bauverwaltung vom Verkehrs- und Tiefbauamt, ist dieses völlig veraltet und müsse überarbeitet werden, um in Zukunft solche Fälle der nachträglichen Veränderung von Zuzahlungen durch die Anlieger zu vermeiden.

 

Audio: Studiogespräch von Moritz Peikert mit Moderatorin Daniela Schmidt

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