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H&M - Geiselnahme

Geiselnehmer muss nicht ins Gefängnis

von Max Schnurrenberger
Donnerstag, 13. Januar 2011

Der Geiselnehmer sei in seiner Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt gewesen, so das Gericht. Da er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei, wurde gegen ihn keine Strafe, sondern eine Maßregel auf Bewährung ausgesetzt.

Im Sommer des vergangenen Jahres nahm der Angeklagte in einer H&M - Filiale in der Leipziger Innenstadt Geiseln. (Foto: M. Schnurrenberger)

Im Juni 2010 nahm ein geistig verwirrter Mann in einer Leipziger H&M-Filiale 20 Geiseln. Mit der Tat wollte er darauf hinweisen, dass er Opfer von Ärztepfusch geworden sei. Ein Gutachter stellte nach der Tat fest, dass der Geiselnehmer unter einer wahnhaften Psychosen litt, die ihn zu der Tat veranlasst hätte.

Der Geiselnehmer fürchtete um sein Leben

Laut Staatsanwältin Beate Herber leide der Mann unter zahlreichen chronischen Krankheiten und sei schon oft operiert worden. Er habe seine Ärzte darauf angesprochen, dass sie ihn falsch behandelt hätten. Darauf fühlte er sich von den Ärzten bedroht und fürchtete um sein Leben. "Er hatte den Eindruck, dass die Ärzte ihm ans Leder wollen", so Herber.

Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist nicht mehr notwendig

Laut dem Gutachter sei die Psychose des Angeklagten inzwischen so weit abgeklungen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Eine stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei nicht mehr notwendig. Deshalb wurde die Maßregel, dass der Geiselnehmer sich stationär behandeln lassen muss, zur Bewährung auf fünf Jahre ausgesetzt.

mephisto 97.6 - Redakteurin Katja Schmidt hat mit der Staatsanwältin Beate Herber gesprochen:

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