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Gesellschaft

ACTA und geistiges Eigentum

von Tina Klatte
Dienstag, 21. Februar 2012

Derzeit Thema Nr. 1 in der Netzwelt: ACTA. Das internationale Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums auch im digitalem Umfeld garantieren. Doch was bedeutet geistiges Eigentum in den Sphären des World Wide Web? Und wie denkt der moderne Urheber über sein Recht?

"Alle Rechte vorbehalten" oder "Some rights reserved"? (Foto: T. Klatte)
Open Source als Alternative?

Das internationale Handelsabkommen ACTA wurde in Deutschland zwar vorerst nicht ratifiziert, rief aber auch hier heftige Proteste hervor. Dabei geht es nicht nur um Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren, sondern auch um den Umgang mit Urheberrecht in der Netzwelt.

In Leipzig veranstaltete die Essential Existence Gallery bereits eine Ausstellung zu alternativem Umgang mit Urheberrecht unter dem Titel "Open (he)art-fair". Dort wurden Alternativen zum bisherigen Urheberrecht vorgestellt, wie die Creative Commons Lizenz: Diese nutzt beispielsweise die Musikerin Tone aus Dänemark. Kultstatus-Redakteurin Tina Klatte hat sich zu dem Thema Gedanken gemacht.

Audio: Kommentar zum ACTA-Abkommen (Tina Klatte)

 

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