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Gericht fordert Einigung im Streit um Paulinum-Bau

Dienstag, 06. Oktober 2009

Das Oberlandesgericht Dresden hat den Bauherrn des Paulinums SIB sowie den Architekten Erick van Egeraat aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung bei der Wahrung der Urheberrechte für die Baupläne zu finden. Nach der Pleite des Architekten hatte das SIB die Pläne geändert.

Kostenersparnis vs. Urheberrecht

Nachdem der Architekt des Paulinums Erik van Egeraat Insolvenz anmelden musste, beauftragte das für die Ausführung des Baus verantwortliche Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) ein neues Architektenbüro. In der Folge wurden die ursprünglichen Baupläne geändert, um Kosten zu sparen. Im Detail geht es Berichten der Leipziger Volkszeitung zufolge um die von van Egeraat vorgesehenen Steinlamellen, die die SIB durch Aluminiumlamellen ersetzen möchte.

Van Egeraat klagte daraufhin vor dem Landgericht Leipzig gegen die Planänderung – und bekam Recht. Bei der gestrigen Berufung entschied nun das Oberlandesgericht, das sich beide Seiten bei einem Treffen einvernehmlich einigen sollten. Sollte es zu keiner Lösung kommen, kann Egeraat innerhalb von zwei Monaten Klage in der Hauptsache einreichen. Das Verfahren könnte sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen – und damit auch die Fertigstellung des Paulinums verzögern. (ji)

Hören Sie hier das Studiogespräch von Moderatorin Miriam Behrendt mit mephisto97.6-Reporter Alexander Hertel:

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