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Urheberrecht für digitale Medien eingeschränkt

Donnerstag, 03. Dezember 2009

Digital bedeutet oft einfach. Einige Klicks und schon wird der gewünschte Text gespeichert oder ausgedruckt. Am Dienstag beschloss das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main jedoch, die Rechte von Nutzern digitaler Medien stark einzuschränken. Bedeutet dies das zukünftige Abschreiben vom Bildschirm?

Schreiben statt tippen? (Foto: S.Wolff)
Verlage schützen oder Nutzer ärgern? 

Erst letzte Woche sorgte die Vorstellung der digitalen EU-Bibliothek mit über 110 000 europäischen Publikationen für Aufmerksamkeit. Nun geht der allgemeine Trend der Digitalisierung jeglicher Medien einen Schritt zurück. Aufgrund der Klage eines Stuttgarter Fachverlags, verfasste das Oberlandesgericht in Frankfurt das Verbot, digitale Medien auszudrucken oder auf einem USB-Stick abzuspeichern.

Bisher war das Speichern oder Ausdrucken von Texten in Bibliotheken erlaubt, soweit man sie für wissenschaftliche oder private Zwecke benötigte. Das Problem sei die Weiterverbreitung von Texten durch digitale Medien, wodurch illegale Kopien kursierten, so der Direktor der Universitätsbibliothek Leipzig, Ulrich Johannes Schneider. Zwar solle der Beschluss die Verlage schützen, doch „bedeutet er eine Einschränkung wissenschaftlicher Arbeitsweise“, führt Schneider weiter aus. Da die elektronischen Arbeitsplätze bereits feste Bestandteile einer Bibliothek sind, hätte das Verbot insbesondere für die Büchereien schwere Folgen.
An der Umsetzung hat auch Ulrich Johannes Schneider Zweifel, denn momentan sehe er die Überführung in die Praxis noch nicht. Aus diesem Grund ist eine Ausnahmeregelung des Verbots voraussehbar. Denn in Zeiten von E-Books, Internet und E-Mail, wäre die komplette Rückkehr zu Stift und Papier doch alles andere als fortschrittlich.  (Sarah Wolff)

 

Hören Sie hier das Interview von Jens Falkowski mit Ulrich Johannes Schneider:

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