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So funktioniert die Landtagswahl

Samstag, 29. August 2009

Heute wählen die Sachsen ihren fünften Landtag und entscheiden damit, wer sie in den kommenden fünf Jahren regieren wird. Was für den Gang zur Wahlurne wichtig ist, haben wir für Sie zusammengestellt.

Am 30. August wird der Sächsische Landtag neu gewählt. (Foto: Sächsischer Landtag)
Was muss ich mitnehmen?

Das wichtigste Utensil für die Wahl ist der eigene Personalausweis. Auch die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie Anfang August per Post erhalten haben, sollten Sie zur Wahl mitbringen. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann aber trotzdem wählen.

Wo muss ich hin?

Leipzig ist in sieben Wahlkreise aufgeteilt. Welchem jeder Einzelne zugehört und wohin er am Wahltag muss, ist abhängig von der Straße, in der er wohnt. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht unten links auf der Wahlbenachrichtigung. Auch über die Wahllokal-Suche auf der Internetseite der Stadt Leipzig können Sie sie finden. Geöffnet sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Direktstimme und eine Listenstimme. Wer mehr Kreuze auf dem Stimmzettel macht oder ihn mit Kommentaren und Bemerkungen versieht, macht ihn damit ungültig.

Wie funktioniert die Stimmabgabe und wie zählen  meine Stimmen?

Auf dem Stimmzettel finden sich zwei Spalten. Die linke listet die Direktkandidaten des eigenen Wahlkreises auf. In den Landtag darf, wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Auf diese Art werden 60 Sitze im Parlament vergeben – einen für jeden sächsischen Wahlkreis.

Die rechte Spalte des Stimmzettels listet 16 Parteien auf - von CDU, SPD, FDP und Grüne bis hin zur Tierschutz- oder Piratenpartei. Bei den Listenstimmen geht es um das Verhältnis der abgegebenen Stimmen zu einander. Dieses entscheidet über die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien im Landtag. Berücksichtigt wird dabei jede Partei, der mindestens fünf Prozent der Wähler ihre Listenstimme gegeben haben.

Insgesamt stehen 120 Sitze im Landtag zur Verfügung. Sie kann sich aber durch so genannte Überhangmandate erhöhen. Diese entstehen, wenn eine Partei durch die Erst- beziehungsweise Direktstimme mehr Sitze erhält, als ihr nach dem Listenstimmenanteil zustehen. (nj)

Hören Sie hier das Erklärstück von Nadine Jukschat:

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