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Internet bald nur noch ab 22 Uhr?

Dienstag, 16. März 2010

Brauchen wir bald einen e-Personalausweis, um Zugang zum Internet zu erhalten? Wer soll Inhalte auf Milliarden von Websites auf ihre Altersfreigabe überprüfen und kennzeichnen? Die geplante Neuerung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wirft viele Fragen auf.

Eine Folge des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages könnte so aussehen.
(Grafik: M. Peikert)

Das Internet ist mitlerweile fester Betandteil in unserem Alltag. Wir informieren uns, kaufen ein, lassen uns unterhalten und veröffentlichen selbst. Sei es im Blog, in Hilfe-Foren oder über Videoplattformen. Der sogenannte "User-Generated-Content" wird im Zeitalter des Web2.0 immer wichtiger. Doch wer ist verantwortlich für die Inhalte? Bisher galt ein recht weit gefasster Begriff des "Anbieters": Sowohl der Blogger, der für die Kommentare auf seiner eigenen Blog-Seite verantwortlich ist, fällt darunter, als auch ein Webseiten-Betreiber, der auf eine andere Website verlinkt. Doch bald sollen auch die Internetdienstanbieter (Provider) für die Inhalte verantwortlich gemacht werden.

Am 25. März 2010 werden die Ministerpräsidenten der Länder über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) abstimmen. Danach müssen noch die Landesparlamente zustimmen, damit der neue Staatsvertrag in Kraft tritt. Unter anderen kritisiert die Piratenpartei die Neuerungen aufs Schärfste als technisch nicht machbar und falsch.

"Das Kommunikationsmedium Internet könnte eingeschränkt werden"

Alvar Freude, Mitbegründer des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur (AK-Zensur), sieht in den vorgeschlagenen Änderungen des JMStV keinerlei Vorteile. Im Gegenteil könnten sich die geplanten Maßnahmen gefährlich und schädlich auf das Internet, zumindest in Deutschland, auswirken, so Freude.

Problem: Internet und Rundfunk werden auf eine Stufe gesetzt

Den Staatsvertrag gibt es seit 2003. Kritisch sieht Freude, dass vor allem Experten aus dem Rundfunk-Bereich nun auch zuständig für die Novellierung des Jugendmedienschutzes im Internet seien. Es würde versucht, die bewährten Schutzmaßnahmen aus dem Rundfunk wie Altersbeschränkung und Freiwillige Selbstkontrolle auf das Internet zu übertragen. Dabei übersähen die Experten jedoch, dass sich das Internet grundsätzlich von den Rundfunkmedien unterscheide, so Freude weiter. Nicht zuletzt wegen seines globalen Charakters sei das Internet mit nationalen Gesetzen nicht zu kontrollieren.

Drei Möglichkeiten, Kinder vor gefährlichen Inhalten zu schützen

1. Mit einer Sendezeitbegrenzung könnten Inhalte nur zu bestimmten Zeiten sichtbar bzw. zugänglich gemacht werden. Dies ist aufgrund der Globalität und verschiedener Zeitzonen jedoch nicht umsetzbar.

2. Mit einer Altersverifizierung. Jeder Nutzer müsste sich mit seinem Namen und beispielsweise einem e-Personalausweis anmelden und damit sein Alter bestätigen. Unter anderem aufgrund der immensen Kosten ist auch dieses Modell nicht praktikabel.

3. Mit der Kennzeichnung von Inhalten. An diesem Modell orientiert sich die aktuelle Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Sie sieht vor, dass jeder Webseiten-Betreiber die Inhalte für eine bestimmte Altersgruppe freigeben muss. Alle, die das nicht tun, werden automatisch als über 18 eingestuft und gesperrt. Dies setzt aber den Einsatz entsprechender Software auf seiten der Eltern vorraus.

Alternative: Medienkompetente Eltern

Hier setzt auch die Piratenpartei an und fordert anstatt einer weitgehenden Überwachung des Internets die Schulung von Eltern, um sie auf die Gefahren hinzuweisen und den Umgang mit dem Internet zu schulen.

"Telekom für Telefongespräche verantwortlich?"

Sollten die Provider wirklich bald für die auf ihrem zur Verfügung gestellten Speicherplatz im Internet verantwortlich sein, stellt sich die Frage, wer die Masse an Inhalten kontrollieren soll und kann. Nicht nur die bereits bestehenden Webseiten müssten überprüft, sondern auch jeder neu eingestellte Content mit einer Freigabe versehen werden. Alvar Freude beschreibt das so, als wenn die Telekom ab sofort für alles, was über ihre Telefonleitungen gesprochen wird, verantwortlich sein würde. Dies hätte starke Nebenwirkungen, so Freude: Zum einen eine starke Kommerzialisierung, zum anderen eine Massive Einschränkung des Angebots. Denn große Videoplattformen könnten wohl kaum millionen Videos kontrollieren, die von ihren Nutzern im Internet bereitgestellt werden.
(Moritz Peikert)

Hören Sie hier ein Studiogespräch von Moderatorin Katja Schmidt mit Karoline Scheer:

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