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Blechen für den Zweitwohnsitz

Mittwoch, 17. September 2008

Es gibt Klarheit im Steuerwirrwarr. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigte sich heute mit Klagen gegen die Zweitwohnungssteuer. Studenten hatten gegen die Zahlung dieser Steuer geklagt und Recht bekommen. Sie sind mit ihrem Hauptwohnsitz noch bei ihren Eltern gemeldet und nutzen dort nur ein Kinderzimmer. Dies ist keine richtige Erstwohnung und befreit somit Studenten von der Zahlung dieser Steuer.

Seit 2006 erhebt die Stadt Leipzig eine Zweitwohnsitzsteuer. Jeder, der einen Nebenwohnsitz im Leipziger Stadtgebiet hat, muss diese Steuer einmal im Jahr zahlen. In Leipzig wird sie als Pauschalbetrag entrichtet. Er liegt zwischen 145 und 450 Euro pro Jahr. Das sind ca. 10 Prozent vom Mietwert und schwankt somit je nach Miethöhe. Die Einnahmen durch die Zweitwohnsitzsteuer belaufen sich für Leipzig auf 250. 000 Euro. Die Stadt möchte, dass mehr Bewohner ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegen. Für Bewohner mit Nebenwohnung erhält die Stadt kein Geld. Denn die Einkommenssteuer der Mieter fließt an die Kommune des Hauptwohnsitzes. Deshalb hofft die Stadt, dass mehr Mieter ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegen. 

Von der Steuer befreien, können sich Studenten.  Sie müssen im Bürgeramt Leipzig nachweisen, dass sie am Heimatort bei ihren Eltern nur ein Zimmer bewohnen. Das erfolgt durch ein formloses Schreiben der Eltern.
Alternativ können die Studenten ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegen. Dafür erhalten sie einen Semesterbonus in Höhe von 49 Euro.

Hören sie jetzt den Beitrag von Jenny Hoppstock.

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