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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Mo, 8. März 2010

Wogetra lässt Müllsatzung gerichtlich prüfen

Die Wohnungsgenossenschaft Transport Leipzig (Wogetra) lässt die Müllsatzung der Stadt gerichtlich prüfen.

Der Vorstand der Wogetra, Béla Hambuch, sagte, die Genossenschaft habe beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einen so genannten Normkontrollantrag gestellt. Darin seien vier Kritikpunkte aufgeführt. Zum einen müssen die zusätzlich entstehenden Kosten überprüft werden, die auf die Mitglieder und Mieter zukommen werden. Zum Zweiten würden abgestellte Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer durch die unsachgemäß abgestellten Tonnen gefährdet. Des Weiteren werde die Vandalismusgefahr steigen und viertens seien die Fußgänger auf den Gehwegen durch die Abfalltonnen gefährdet und behindert. Der Antrag fungiere als Musterklage. Hinter ihr stehen auch andere Wohnungsgenossenschaften aus Leipzig. Die Abfallwirtschaftssatzung ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass Hausbesitzer ihre Tonnen zur Abholung an den Straßenrand stellen müssen.