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Di, 23. Februar 2010
Weiteres Verfahren im Mügelner Müllskandal
Wegen des Mügelner Müllskandals muss sich ein Bauunternehmer vor dem Leipziger Landgericht verantworten.
Wie das Landgericht mitteilte, wird heute die Höhe der Geldstrafe für den Bauunternehmer verhandelt. In einen Lärmschutzwall in Mügeln hatte er illegale Abfälle verbauen lassen, wie zum Beispiel ölverschmierte Autoteile und Kunststoffreste. In erster Instanz hat ihn das Amtsgericht Oschatz zu 1.800 Euro Strafe verurteilt. Er legte daraufhin Berufung ein. Mehrere Entsorgungs- und Bauunternehmen stehen wegen des Müllskandals bereits seit November im Blickpunkt der Staatsanwaltschaft.




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