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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Mo, 1. März 2010

Wasserwerke wollen keinen Vergleich mit Banken

Die Kommunalen Wasserwerke lehnen im Fall der riskanten Finanzgeschäfte einen gerichtlichen Vergleich ab.

Mit der eingereichten Klage sollen die Geschäfte der ehemaligen Geschäftsführer Klaus Heininger und Andreas Schirmer für unwirksam erklärt werden. Der Dachverband der Wasserwerke ist die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft. Deren Geschäftsführer, Josef Rahmen, sagte, von Seiten der Banken hätten die Geschäfte nie abgeschlossen werden dürfen. Deswegen seien die Verträge auch nicht gültig. Sollten die Wasserwerke einem gerichtlichen Vergleich zustimmen, würden sie anerkennen, dass die Geschäfte der ehemaligen Manager doch rechtens gewesen seien. Das Unternehmen sei aber überzeugt, dass die Geschäftsführer das nicht durften, da die Regeln nun einmal so seien. Die Banken müssten davon gewusst haben, da sie die KWL und die kommunalen Konstrukte kennen. Sie wüssten, dass bei Verträgen solcher Art die Zustimmung des Aufsichtsrates nötig sei. Ob die Klage zugelassen wird, muss Rahmen zufolge das Landgericht in Leipzig jetzt prüfen. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Wasserwerke sollen vor vier Jahren ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen haben. Dadurch können auf die Stadt Forderungen von bis zu 290 Millionen Euro zukommen.