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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Do, 12. Juni 2008

Volkspalast könnte mit Klage gegen Rauchverbot Erfolg haben

Der Anwalt der Diskothek „Volkspalast“ ist optimistisch, dass die Leipziger Klage gegen das Rauchverbot erfolgreich sein wird.

Der Anwalt des Volkspalasts, Carsten Pagels, sagte, die Gespräche vor dem Bundesverfassungsgericht zu einheitlichen Regelungen beim Rauchverbot seien richtungweisend. Gestern wurde exemplarisch der Fall eines Diskothekenbesitzers in Baden-Württemberg besprochen. Pagels sagte, der Besitzer klage, wie auch der Volkspalast, dagegen keinen abgetrennten Raucherbereich einrichten zu dürfen. Pagels gehe davon aus, dass der baden-württembergische Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekomme. Das Sächsische Verfassungsgericht werde sich bei den sächsischen Verfahren an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anschließen. Was aus Karlsruhe komme, sei für die Leipziger Richter zwingende Vorgabe. Pagels sagte weiter, das sächsischen Gesetz sei in den beiden wichtigsten Passagen dem baden-württembergischen Gesetz ähnlich. Im Juli will das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum Rauchverbot treffen.