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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Do, 12. Juni 2008

Vergleich im Prozess um City-Tunnel-Lärm Unwahrscheinlich

Im Prozess um Lärmbelästigung wegen der City-Tunnel-Baustelle auf dem Markt ist ein Vergleich unwahrscheinlich.

Das sagte der Anwalt eines klagenden Restaurants. Im Prozess geht es um Schadensersatz für Umsatzeinbußen. Das Restaurant macht den Baustellenlärm für die Verluste verantwortlich. Der Richter am Oberlandesgericht Dresden hat dem Lokal und der Bahn einen Vergleich vorgeschlagen. Der Rechtsanwalt des Lokals, Andreas Richter, sagte, die Bahn würde einem Vergleich nicht zustimmen. Das Problem sei wenn ein Einziger einen Anspruch auf Schadenersatz habe, habe das Urteil Auswirkungen für alle anderen Händler. Der Bahn gehe es insofern nicht um die Höhe, sondern dass überhaupt festgestellt werde, ob sie zum Schadensersatz verpflichtet wird. Richter sagte weiter, die Bahn habe deswegen kein Interesse an einer schnellen Einigung. Die Bahn wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern. Sie will das endgültige Urteil des Gerichts abwarten. Der Prozess wird in zwei Monaten fortgesetzt.