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Fr, 22. August 2008
Unterlassungsklage der NPD gegen Leipziger SPD vom Tisch
Die sächsische NPD ist mit einer Unterlassungsklage gegen den Leipziger SPD-Ortsvorstand endgültig gescheitert.
Nach Angaben des SPD-Landesverbands Sachsen ist ein Urteil des Leipziger Landgerichts ab jetzt rechtskräftig. Der SPD-Ortsvorstand hatte in einem offenen Brief dazu aufgefordert, der NPD und ihren Gruppierungen keine Räume mehr zur Verfügung zustellen. Die NPD hatte darunter einen Boykottaufruf verstanden und Klage eingereicht. Sie wurde im Juni unter Berufung auf freie Meinungsäußerung zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die rechtsextreme Partei zunächst Berufung ein. Die zog sie wieder zurück. Unter anderem deshalb ist das landesgerichtliche Urteil nun in allen Bestandteilen gültig.




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