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Stadt bezieht Stellung zu Diskriminierungsvorwürfen bei Einlasskontrollen
Die Stadt hat zu den Diskriminierungsvorwürfen bei Einlasskontrollen vor Diskotheken Stellung bezogen.
Demzufolge wirkt die Stadt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten diskriminierendem Einlassverhalten entgegen. In dieser Hinsicht arbeite die Stadt auch mit dem Antidiskriminierungsbüro zusammen. Die Stadt wies außerdem darauf hin, lediglich nach dem Gewerberecht urteilen zu können. Den Tatbestand der „Diskriminierung“ gebe es hierin jedoch nicht. Das Antidiskriminierungsbüro und der Studentenrat der Universität Leipzig hatten der Einlass bei elf Leipziger Nachtclubs getestet. Dabei sei Gästen mit nicht-deutscher Herkunft bei mehr als der Hälfte der Clubs der Eintritt verweigert worden. Die Betroffenen wollen nun gegen diese Nachtclubs wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungs-Gesetz klagen.




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