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SPD will Versammlungsgesetz prüfen lassen
Die Landtagsfraktion der SPD wird das neue Versammlungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Mit dem neuen sächsischen Versammlungsgesetz lassen sich Demonstrationen unter anderem an historisch-bedeutsamen Plätzen verbieten. Der Leipziger SPD-Landtagsabgeordnete, Holger Mann, sagte, die Einschränkungen seien so groß, dass nicht mehr klar sei, wo noch Demonstrationen stattfinden könnten. Die SPD halte das ursprüngliche Versammlungsgesetz für ausreichend. Im Bundesgebiet gebe es nur das Holocaustmahnmal in Berlin, das von Demonstrationen ausgenommen sei. Das zeige, dass die Regierungskoalition deutlich über das Ziel hinaus geschossen sei. Alle Oppositionsparteien würden nun das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Mann rechne deswegen damit, dass Rechtsextreme das Demonstrationsrecht für ihren geplanten Aufmarsch am 13. Februar in Dresden einklagen wollen.




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