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Do, 24. Juli 2008
Sozialgericht kann Hartz-IV-Klagen kaum bewältigen
Das Sozialgericht kann die steigende Zahl der Hartz-IV-Verfahren kaum noch bewältigen.
Während im vergangenen Jahr mehr als 3.000 Klagen eingereicht wurden, sind es in der ersten Hälfte dieses Jahres bereits mehr als 2.000. Grund für den Anstieg sind unter anderem die komplizierten Regeln für die Berechnung des Arbeitslosengelds II. Dem Sozialgericht zufolge zählt für die Betroffenen jeder Euro. Bei den Klagen gehe es zum Teil um Streitwerte von 10 bis 15 Euro. Die Leipziger Mitarbeiter bekommen bereits ehrenamtliche Unterstützung von Angestellten des Arbeitsgerichts und des Sozialministeriums. Auch Neueinstellungen seien im Gespräch.




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