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Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes
In Leipziger Gaststätten und Diskotheken gelten ab dem kommenden Jahr neue Regelungen zum Rauchverbot.
Der Sprecher des Sozialministeriums Ralph Schreiber sagte, derzeit werde geprüft, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachsen umgesetzt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht habe zwei Optionen eingeräumt. Entweder könne auch in Kneipen unter 75qm geraucht werden oder es würde ein generelles Rauchverbot eingeführt. Schreiber sagte weiter, das Ministerium werde aber erst die Klagen gegen das Rauchverbot abwarten, die noch vor dem sächsischen Verfassungsgericht verhandelt werden. Gestern hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Rauchverbot für Einraumkneipen gesetzeswidrig ist. Ab dem kommenden Jahr müssen die Länder ihre Nichtraucherschutzgesetze entsprechend anpassen.




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