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Nachtfluggegner erwägen Klage vor Europäischem Gerichtshof
Die Kritiker des Nachtflugbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle erwägen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Michael Teske von der Interessengemeinschaft Nachtflugverbot sagte, es sei wahrscheinlich, dass die Klage bis zum Jahresende eingereicht werde. Die Kläger würden darauf hoffen, dass das europäische Gericht nach anderen Richtlinien urteile als das Bundesverfassungsgericht. Deutschland sei ein starker Bestandteil der EU. Es gäbe aber auch Länder, die es mit Argwohn sehen, wenn großen deutschen Konzernen auf dem Leipziger Flughafen der rote Teppich ausgerollt wird. Teske sagte weiter, die IG Nachtflugverbot werde ihre Arbeit auch im Falle einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof fortsetzen. Es gebe unter anderem Verbündete in den Kommunalparlamenten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage der Nachtfluggegner heute zurückgewiesen. Sie hatten gegen nächtliche Fracht- und Zivilflüge am Flughafen Leipzig/Halle geklagt. Durch den Fluglärm sehen sie ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.




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