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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Do, 24. Juli 2008

Nachtflugerlaubnis bestätigt

Die Nachtflugerlaubnis am Flughafen Leipzig/Halle bleibt bestehen.

Das hat am Nachmittag das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es wies damit drei Klagen von Anwohnern des Flughafens ab. Das Urteil war deutlich. Die Klagen der Anwohner wurden vollständig abgewiesen. Nachtflüge der Posttochter DHL sind auch in Zukunft erlaubt, genauso wie zivile Flüge im Auftrag der US-Armee. Auch der Passagierverkehr am späten Abend wurde nicht eingeschränkt. Ein Sieg auf ganzer Linie für Flughafen und DHL. Die Richter bewerten damit den wirtschaftlichen Nutzen der Logistikansiedlungen höher als die Störung der Anwohner durch Fluglärm. DHL hatte sein internationales Frachtdrehkreuz vor allem nach Leipzig verlegt, weil hier Nachtflüge erlaubt waren. Pro Nacht starten und landen derzeit rund 60 Maschinen. Die abgewiesenen Kläger wollen jetzt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe prüfen.