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Mi, 16. September 2009
Finanzministerium besteht auf Rückzahlung aus Machern
Das Sächsische Finanzministerium besteht weiterhin auf die Rückzahlung von 3,2 Millionen Euro der Gemeinde Machern.
Dem Finanzministerium zufolge muss die Gemeinde die Überbrückungshilfe vollständig zurückzahlen. Dafür gebe es klare rechtliche Regeln. Außerdem müssten alle Kommunen gleich behandelt werden. Die Gemeinde hatte vom Freistaat 3,2 Millionen Euro erhalten, um Schulden zu begleichen. Ein Rückzahlung hatte der Gemeinderat gestern jedoch abgelehnt.




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