Livestream

Mitmachen

Nachrichtenarchiv

Ressortleiter

Kristin Kielon, Tina Kunath, Stephanie Eilert & Felix Gebhardt
Matthias Becker & Florian Farken

Kontakt

Tel.: 0341 / 97 37 954
Fax: 0341 / 97 37 999
news(ät)mephisto976.de

Was machen die Nachrichten?

Fr, 24. Februar 2012

Leipziger Verfassungsrechtler sieht Ehrensold-Entscheidung bei Bundestag

Der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart sieht die Entscheidung über Christian Wulffs Ehrensold beim Haushaltsausschuss des Bundestages.

Degenhardt sagte, das Bundespräsidialamt sei aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht dafür zuständig, darüber zu entscheiden ob Wulff der Ehrensold zusteht. Das hatte das Innenministerium aus einer Regelung in der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsordnung hergeleitet. Allerdings gebe es keine eindeutige gesetzliche Grundlage. Aber aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse seines Erachtens der Haushaltsausschuss des Bundestages darüber entscheiden, während dann die konkrete Berechnung, die Auszahlungsanordnung, vom Bundespräsidialamt getroffen werde. Wenn es kein Gesetz gebe, dann müsse die Zuständigkeit aus der Verfassung abgeleitet werden. Bei einer solch kontroversen Entscheidung müsse deshalb der Bundestag entscheiden. Da es um eine finanzielle Entscheidung gehe, sei der Haushaltsausschuss die zuständige Stelle, so der Verfassungsrechtler.