Fr, 24. Februar 2012
Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig/Halle bleiben erhalten
Die Landesdirektion Leipzig hat die Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig/Halle bekräftigt.
Nach eigenen Angaben hat die neue Verordnung des sächsischen Kabinetts vom Januar keinen Einfluss auf den Flughafen Leipzig/Halle. Es gibt drei festgeschriebene Schutzzonen, zwei Tages- und eine Nacht-Schutzzone. Das macht insgesamt eine Fläche von rund 250 Quadratmetern aus. Die Grundstückseigentümer erhalten auf diesen Gebieten einen Anspruch auf einen baulichen Schallschutz. Der muss aber der Landesdirektion zufolge bis Ende dieses Jahres eingefordert werden, ab 2013 wird das nicht mehr möglich sein. Die Eigentümer haben außerdem Anspruch auf eine Grundsteuerentlastung. Die Verordnung geht aus dem Fluglärmgesetz 2007 hervor. Demzufolge sind die Länder verpflichtet, die Lärmschutzbereiche festzulegen.





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