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Klage Grimmas gegen Kreisreform abgewiesen
Die Klage der Stadt Grimma gegen die Kreisgebietsreform ist abgewiesen worden.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat heute entschieden, dass Grimma nicht klagebrechtigt ist. Für den Aufbau des Landkreises sei das Land als Gesetzgeber zuständig. Der Landrat des Muldentalkreises Gerhard Gey sagte, die Urteilsbegründung liege ihm noch nicht schriftlich vor. Die Stadt Grimma sei bisher davon ausgegangen, dass sie klageberechtigt ist. Es gäbe ein Urteil nachdem auch Kreisstädte klageberechtigt seien. Insofern käme das Urteil überraschend, aber man müsse erst die Urteilsbegründung abwarten. Auch der Muldentalkreis würde gegen die Kreisreform klagen. Deswegen stehe eine endgültige Entscheidung zu Grimma noch aus. Durch die Kreisreform werden die Landkreise Muldental und Leipziger Land zusammengelegt. Kreisstadt soll danach Borna und nicht Grimma werden.




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