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Fr, 20. Juni 2008
Keine Strafe für die Richterin im Fall des misshandelten Saäuglings
Im Fall des misshandelten Säuglings wird es keine Sanktionen gegen die Richterin geben.
Das Oberlandesgericht Dresden hat keine rechtlichen Fehler beim nicht genehmigten Haftaufschub der Mutter gefunden. Aus heutiger Sicht wäre es aber sinnvoll gewesen den Gefängnisaufenthalt länger auszusetzen. Sanktionen gegen die Richterin und die Rechtspflegerin vom Amtsgericht Leipzig sind laut Oberlandesgericht nicht nötig, weil der Fall die Justiz sensibilisiert hat. Der Vater des Babies hatte den Jungen vor drei Wochen misshandelt, während die Mutter in Haft war. Sie hatte zuvor um Haftaufschub gebeten. Der Zustand des Kindes ist noch kritisch.




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