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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Fr, 13. Juni 2008

Justizministerium will Mutterschutz im Strafrecht garantieren

Nach der Misshandlung eines Säuglings in Leipzig zieht das Justizministerium erste Konsequenzen.

Das Ministerium will eine neue Rechtsvorschrift ins Strafrecht einfügen. Der Sprecher des Ministeriums Martin Marx sagte, es solle neu geregelt werden, dass Mütter die ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes keine Haftstrafe antreten müssten. Im Leipziger Fall habe die Mutter schon zwei Wochen nach der Geburt ihres Kindes ihre Strafe antreten müssen. Das erscheine dem Ministerium zu früh. Den Einzelfall müssten zwar die Aufsichtsbehörden prüfen, aber durch die neue Regelung solle verhindert werden, dass so etwas noch einmal in Sachsen passiere. Marx sagte, in den kommenden vier bis sechs Wochen könnte die neue Regelung in Kraft treten. Anlass war die Misshandlung eines vier Wochen alten Säuglings in Leipzig. Der Junge liegt immer noch auf der Intensivstation.