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Herausgabe der Verfassungschutzakten: Verhandlung Anfang April
Der sächsische Verfassungsgerichtshof verhandelt Anfang Juli über die Herausgabe von Akten an den Landtagsuntersuchungsausschuss zur Aktenaffäre.
Nach Angaben des Gerichts ist eine mündliche Verhandlung geplant. Möglich sei, dass eine Entscheidung bereits an dem Tag gefällt werde. Hintergrund der Klage ist die Weigerung der Staatsregierung, dem Untersuchungsausschuss Dokumente bereit zu stellen. Die Regierung hält den Ausschuss für verfassungswidrig. Er soll die Verantwortung von Mitgliedern der Regierung für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke im Freistaat beleuchten. Im Herbst waren externe Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Dokumente des Verfassungsschutzes bewusst aufgebauscht worden seien. Die Regierung betrachtet die Vorwürfe als entkräftet. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden sah bei ihren bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte für Straftaten. Der Untersuchungsausschuss arbeitet weiter.




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