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Gastronomen geben Rechtsstreit mit Bahn auf
Die geschädigten Gastronomen der City-Tunnel-Baustelle am Markt geben ihren Rechtsstreit auf.
Einem Bericht der Leipziger Volkszeitung zufolge, sehen die Kläger in weiteren juristischen Auseinandersetzungen keinen Sinn mehr zudem reiche das Geld nicht mehr aus. Bereits vor Jahren hätten mehrere Gastronomen auf Schadenersatz geklagt. Grund seien Umsatzeinbußen gewesen, verursacht vor allem durch die hohe Lärmbelästigung. Im Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn hatte das Dresdner Oberlandesgericht Ende vergangenen Jahres entschieden, dass den Wirten eine Entschädigung zustünde. Die Bahn jedoch zog vor den Bundesgerichtshof. Der habe nun in einem Urteil die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts festgelegt. Jedoch habe das Bundesverwaltungsgericht bereits vor fünf Jahren entschieden, dass für Schadenersatzklagen im Falle des City-Tunnels die Zivilgerichte zuständig seien. Demnach stünden das höchste Zivil- und das höchste Verwaltungsgericht im Widerspruch zueinander.




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