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Di, 6. Oktober 2009
für den ehemaligen MDR-Sportchef bleibt es bei Bewährungsstrafe
Im Fall des ehemaligen Sportchefs des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren, bleibt es bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte, will sie nach dem Urteil nicht in Revision gehen. Ein Sprecher sagte, das Urteil sei zwar nicht befriedigend, aber die Staatsanwaltschaft könne damit leben. Mohren wurde Betrug, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll Veranstaltungen und Sponsoren im MDR-Programm gegen Geld platziert haben. Nach Eröffnung des Verfahrens, hatte das Gericht dem 51-Jährigen eine Bewährungsstrafe zugesichert. Vergangene Woche war Mohren vom Landgericht Leipzig zu der Bewährungstrafe verurteilt worden. Hinzu kommt eine Geldstrafe von etwas mehr als 8.000 Euro.




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