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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Fr, 19. Februar 2010

Flugkosten bei Ausfällen können rückerstattet werden

Bei gestrichenen Flügen der Lufthansa-Tochter Germanwings, sollen sich Betroffene mit der Lufthansa in Verbindung zu setzen.

Dazu rät die Verbraucherzentrale. Germanwings zufolge ist der Grund für die Flugausfälle der Streik der Piloten in der kommenden Woche. Deswegen hat die Fluggesellschaft einen Notfallplan vorgelegt. Aus dem geht hervor, dass knapp die Hälfte der Verbindungen des Flughafens Leipzig/Halle gestrichen werden. Die Sprecherin der Verbraucherzentrale, Marion Schmidt, sagte, Flugreisende könnten verschieden auf die Ausfälle reagieren. Werde der Flug annulliert, gebe es zwei Möglichkeiten. Entweder müsse die Fluggesellschaft einen Ersatzflug organisieren oder der Flugkunde könne von der Reise zurücktreten und sein Geld zurück verlangen. Wenn der Flug tatsächlich gestrichen wurde, dann werde das Geld voll zurückerstattet. Außerdem müssten die Flugkunden eine Reiserücktrittserklärung vorgelegt werden.