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Erich Loest gewinnt Rechtsstreit gegen seinen Sohn
Der Leipziger Schriftsteller Erich Loest kann sein Buch „Löwenstadt“ weiter im Steidl-Verlag veröffentlichen lassen.
Das Landgericht Leipzig wies die Klage des Sohnes Thomas Loest ab. In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, die Veröffentlichung von „Löwenstadt“ in einem Fremdverlag verletze nicht die Urheberrechte des Sohnes. Zwar habe Erich Loest alle Rechte seines Romans „Völkerschlachtdenkmal“ auf den Sohn übertragen. Für „Löwenstadt“ habe er diesen Roman jedoch umgeschrieben und sechs weitere Kapitel hinzugefügt. Somit sei der Nachfolgeroman eine Bearbeitung und solche schließe der Vertrag zwischen Vater und Sohn nicht aus. Thomas Loest hatte im vergangenen Jahr geklagt, dass „Löwenstadt“ kein eigenständiges Werk sei. Der Vorgängerroman „Völkerschlachtdenkmal“ war wie viele andere Bücher von Loest im Verlag des Sohnes erschienen.




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