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Eingliederungsgutschein für Langzeitsarbeitslose
Ältere Arbeitnehmer können ab sofort einen so genannten Eingliederungsgutschein beantragen.
Laut der sächsischen Agentur für Arbeit können sich Arbeitgeber damit die Hälfte der Lohnkosten zurückholen. Gezahlt wird die Förderung zwölf Monate lang. Karla Helmsdorf, Pressesprecherin der sächsischen Agentur für Arbeit, sagte, in der Region Leipzig könnten 4.500 Arbeitslose davon profitieren. Allerdings gebe es bestimmte Kriterien. Für den Eingliederungsgutschein, der als Pflichtleistung bezahlt werde, müsse der Arbeitnehmer über 50 Jahre sein und seit mindestens zwölf Monaten arbeitslos. Für Gruppe mit der Ermessensleistung müsse der Arbeitsnehmer ebenfalls 50 Jahre sein. Allerdings reiche ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von zwölf Monaten. Helmsdorf sagte weiter, somit gebe es zwei verschiedene Gutscheintypen. Bei der Gruppe mit der Ermessenleistung variiert allerdings die Auszahlungssumme. Der Bund stellt für das Programm 135 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll die Arbeitsmarktchancen für Arbeitnehmer über 50 Jahren erhöhen.




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