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Julia Schumacher, Sarah Klößer, Olenka Kretschmer & Patrick Eicke
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Mo, 21. Juli 2008

Bundesverfassungsgericht soll Rechtmäßigkeit von US-Militärtransporten über den Flughafen Leipzig/Halle prüfen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll die Rechtmäßigkeit von US-Militärtransporten über den Flughafen Leipzig/Halle prüfen.

Einen entsprechenden Antrag dazu hat der Anwalt Wolfgang Baumann beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Er vertritt zurzeit auch die Nachtfluggegner beim Prozess über die Nachtflüge am Flughafen. Das Bundesverwaltungsgericht prüft nun den Antrag. Es soll geklärt werden, ob die Flüge, mit denen amerikanische Soldaten in die Kriegsgebiete in Afghanistan und Irak gebracht werden, gegen das Völkerrecht verstoßen. Baumann sagte, die Militärflüge seien gegen das Grundgesetz. Der Flughafen beziehungsweise das Leipziger Regierungspräsidium verstoße mit der Zulassung von Militärflügen gegen das Gewaltverzichtsmonopol, genauer gesagt gegen das Verbot, kriegerische Auseinandersetzungen zu unterstützen. Zurzeit klagen am Bundesverwaltungsgericht drei Flughafenanwohner gegen nächtliche Frachtflüge. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit von Militärflügen. Das Urteil dazu soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.