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Mi, 24. März 2010
BGH-Urteil betrifft nicht Kunden der Stadtwerke
Die Stadtwerke Leipzig sind nicht vom Bundesgerichtshofurteil zur Ölpreiskoppelung betroffen.
Der BGH hatte entschieden, dass Energieversorger ihre Gaspreise nicht ausschließlich an den Ölpreis koppeln dürfen. Kunden zweier deutscher Energieversorger hatten gegen Sonderverträge geklagt. Den Leipziger Stadtwerken zufolge gibt es solche Sonderverträge bei den Stadtwerken nicht. Bei ihnen gelten Festpreise. Die werden für ein bis zwei Jahre im Voraus festgelegt.




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