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Mi, 16. Juli 2008
Beteiligter nach Auseinandersetzungen in Mügeln muss nicht ins Gefängnis
Ein Beteiligter bei den fremdenfeindlichen Auseinandersetzungen in Mügeln muss doch nicht ins Gefängnis.
Das Leipziger Landgericht hat im Berufungsprozess die achtmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Mann 130 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 23-Jährige war im Dezember vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Mitte August hatten bei einem Volksfest in Mügeln etwa 50 Menschen acht Inder bedrängt. Dabei wurden 14 Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit noch gegen zehn Personen.




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