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Beihilfe des Landes für DHL unzulässig
Die Finanzgarantie des Landes für das DHL-Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle ist unzulässig.
Die EU-Kommission hat die Garantien in Höhe von 500 Millionen Euro für wettbewerbswidrig erklärt. Die Garantie sollte über 30 Jahre gelten. Neun Monate hat DHL bereits davon profitiert und Beihilfen in Höhe von bis zu einer Million Euro erhalten. Dieser Betrag muss nun an das Land zurückgezahlt werden. Begründet wurde die Entscheidung der EU-Kommission damit, dass DHL bereits den Höchstbetrag an zulässigen Subventionen erhalten hat. Der Freistaat hatte die Garantie zugesichert für den Fall, dass der Flughafen bestimmte Bedingungen nicht erfüllen kann – beispielsweise wenn die Nachtflugerlaubnis für die DHL-Frachtmaschinen eingeschränkt würde. Über eine Einschränkung der Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig morgen eine Entscheidung treffen.




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