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Klage gegen Versammlungsgesetz angekündigt
Die Landtagsfraktionen der Linken, der SPD und der Grünen wollen gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz klagen.
Sie wollen sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, als auch vor dem sächsischen Verfassungsgericht in Leipzig Klage einreichen. Das neue Gesetz verbietet Demonstrationen an Orten mit historischer Bedeutung. Konkret werden die Dresdner Frauenkirche und das Leipziger Völkerschlachtdenkmal genannt. So sollen Ausschreitungen und so genannte extremistische Demonstrationen verhindert werden. Die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen sehen darin einen Eingriff in das Versammlungsrecht. So würden auch Demonstrationen erschwert, die sich gegen politischen Extremismus richten. Das Gesetz wurde Mitte Januar im Landtag mit den Stimmen der Koalitionsparteien CDU und FDP verabschiedet. Sie begründen die Einschränkung des Versammlungsrechts mit dem Schutz der Demokratie.




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