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Allgemeines Rauchverbot gelockert
Das allgemeine Rauchverbot in sächsischen Gaststätten soll gelockert werden.
Der Sozialausschuss des Landtags legte sich auf eine endgültige Regelung fest. Demnach soll das Rauchen künftig in auch in Einraum-Gaststätten oder -Spielhallen erlaubt sein, sofern sie keine Minderjährigen hereinlassen. Zulässig wird außerdem das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften und für Volljährige an Berufsschulen. In allen anderen Gaststätten darf aber auch weiterhin in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Gegen das Anfang 2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz hatte es unter anderem aus Leipzig vier Klagen gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin die bisherigen Gesetze zum Nichtraucherschutz gekippt und die Länder zu einer Neuregelung verpflichtet. Der Landtag muss noch zustimmen.




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