Termin zur Wahlwiederholung der Stadtratswahl gefunden
Die Leipziger Stadtratswahlen vom 7. Juni wurden in fünf Wahlbezirken für ungültig erklärt. Grund war die Wahlanfechtung seitens der NPD am 26. Juni 2009. Heute kam man in einer Dienstberatung des Oberbürgermeisters der Entscheidung zur Wiederholungswahl einen großen Schritt näher.

Was lief falsch?
In den Wahlbezirken Liebertwolkwitz, Grünau-Nord, Neu-Lindenau, Wahren und Gohlis Mitte werden die Wiederholungswahlen stattfinden. Etwa 5650 Leipziger sind von der Entscheidung der Landesdirektion betroffen, was etwa 1,3 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.
Es konnte nachgewiesen werden, dass in zwei Stimmbezirken zwei Stimmzettel zu viel in die Wahlurnen gelangt sind. In einem Fall hat ein Wähler zwei Stimmzettel in die Wahlurne geworfen und ein anderes Mal kam es zu einer Stimmabgabe, obwohl die entsprechende Person keine Wahlberechtigung besaß. Auch im Briefwahlbezirk Wahren wich die Zahl der Wahlscheine von der Zahl der Stimmzettel ab. Ein Wähler hatte gewählt, ohne einen Wahlschein abzugeben. Außerdem gaben zwei Wähler im falschen Bezirk ihre Stimme ab.
Wahlbezirk | Wahlkreis | Wahlberechtigte (mit Wahlscheininh.) | Wähler am 7. Juni |
|---|---|---|---|
Liebertwolkwitz | 3 | 1474 | 452 |
Grünau-Nord | 6 | 1302 | 338 |
Neu-Lindenau | 7 | 1552 | 402 |
Wahren (Briefwahl) | 8 | 320 Wahlscheininhaber | 290 |
Gohlis Mitte | 9 | 1364 | 541 |
Tabelle: Auflistung der Wahlberechtigten nach den Wahlbezirken. Quelle: Stadt Leipzig
Jede Stimme zählt
Kurz vor Auszählungsschluss am 10. Juli hatte die Linke ihr lange sicher geglaubtes 17. Ratsmandat noch an die SPD abtreten müssen. Vize-Wahlleiterin Ruth Schmidt erklärte damals, dass der Wechsel nur an einer Stimme hing. Sollte das Ergebnis der Nachwahl nun doch zu Gunsten der Linken ausfallen, kann es passieren, dass die SPD einen ihrer 15 Sitze im Stadtrat noch abtreten muss. Nicht immer wenn Ungenauigkeiten bei der Wahl festgestellt werden, setzt die Landesdirektion Nachwahlen an. Dieser Fall war jedoch besonders knapp und bedarf somit einer Korrektur.
Stadtrat muss Termin noch bewilligen
Heute hat man sich bei der Dienstberatung des Oberbürgermeisters in einer Sondersitzung auf das weitere Verfahren geeinigt. Am 27. September soll mit der Bundestagswahl zusammen in den fünf betroffenen Bezirken eine Wahlwiederholung stattfinden. Am 17. Juli muss dies allerdings noch in einer Sondersitzung des Stadtrates bewilligt werden. Bereits am vergangenen Freitag waren alle Fraktionen des Leipziger Stadtrates vorsorglich darüber informiert worden. Nach dem Kommunalwahlgesetz ist es der Stadtrat, der den Termin zur Wahlwiederholung festsetzen muss. Die Wahlbekanntmachung muss spätestens 69 Tage vor einem Wahltermin stattfinden. Diese wäre mit dem 27. September 2009, als frühesten Wahltermin, noch gewährleistet. (rk)



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