So funktioniert die Bundestagswahl
Am 27. September wählen die Deutschen den 17. Deutschen Bundestag und somit eine/n neue/n Kanzler/in. Damit keine Stimme verloren geht, erklären wir Ihnen, wie Sie richtig wählen.

Zahlen und Fakten:
Wahltag: 27. September 2009
Wann: 8-18 Uhr im zuständigen Wahllokal
Wahlberechtigte: alle deutschen Bundesbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, letztes Geburtsjahr ist der 27. September 1991
- insgesamt rund 62,2 Mio. Deutsche
Wahlbeteiligung 2005: 77,7%
Aktuelle Sitzverteilung im Bundestag:
CDU/CSU: 222 (36,3%)
SPD: 221 (36,2%)
FDP: 61 (10%)
Die Linke: 53 (8,7%)
B90/Grüne: 51 (8,3%)
fraktionslos: 3 (0,5%)
Wichtig: Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen
Erststimme
Die linke Seite des Stimmzettels dient der Erststimme. Mit dieser Stimme wählen wir den Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei, der für die Region Leipzig in den Bundestag zieht. Leipzig ist hierbei in zwei Wahlkreise aufgegliedert. Der Politiker, der die meisten Stimmen erhalten hat, zieht für seine Partei und Wahlkreis in den Bundestag ein und erhält ein „Direktmandat“. Der Wähler wählt also eine ganz bestimmte Person, im Gegensatz zur Zweitstimme.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme nämlich wählt man eine Partei bzw. deren Kandidatenliste (Landesliste) für das gesamte Bundesland Sachsen. Die Zweitstimme legt fest, welche Fraktion oder Parteienkonstellation später die Mehrheit hat, um den/die Bundeskanzler/in zu bestimmen.
Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht
Nach der Verhältniswahl werden dann die für eine Partei im gesamten Wahlgebiet abgegebenen Stimmen in Sitze im Parlament berechnet. Dies geschieht nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.
Die Mandate, die einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhalten zunächst die Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten, das macht ungefähr die Hälfte der insgesamt 598 Sitze im Parlament aus. Der Rest wird der Reihe nach an die Kandidaten auf der Landesliste verteilt.
Wann ist der Stimmzettel ungültig?
In den Spalten der Erst- und Zweitstimme darf je nur ein Kreuz gemacht werden und muss klar erkennbar sein, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Bei einem Stimmzettel mit nur einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig. (ct)
Antretende Parteien | |
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